Fortsetzung des Erörterungstermins am 23. und 24. Juni 2009:
Bei den Tagen des Erörterungstermins im Mai konnten nicht alle Themen behandelt werden. Offen geblieben waren die Themen Störfallsicherheit, Abfallrecht und Sonstiges. Die Nacherörterung fand am 23.6.und 24.6. jeweils ab 13 Uhr in der Saubachtalhalle Wilsdruff statt.
Auffallend war an beiden Tagen eine wesentlich gereiztere Stimmung seitens der Vertreter der Antragstellerin und seitens der Landesdirektion.
Die Stimmung der Einwender sank insbesondere in dem Augenblick, als bekannt wurde, dass die Antragstellerin bereits das Wortprotokoll der ersten Erörterungstage kannte, während den Einwendern seitens der Landesdirektion immer wieder gesagt worden war, dass das Wortprotokoll erst nach Abschluss der gesamten Erörterung zur Verfügung gestellt wird.
Alle Einwender können das Wortprotokoll der erörterung bei der Landesdirektion Dresden, Herren Svarovsky und Fries anfordern. Die zentrale Einwahl der Landesdirektion ist 0351-825-0.
Eindrücke von der Fortsetzung des Erörterungstermins
"Depo-NIE! GrumbachDie Erörterung ist zu Ende, und jetzt geht es erst so richtig los…
Ganz anderes als der erste Erörterungsabschnitt im Mai ging diese zweite Runde zu Ende.
Die Aufbruchstimmung vom Mai wich einer zunehmend aufgeladenen Atmosphäre im wieder gut gefüllten Saal. Am 24. Juni 09, dem letzten Tag, als ich dabei war, ging es um das Bergrecht und um „Sonstiges“.
Nun weiß ich zum Thema Bergrecht nur, dass dies eines der ältesten und reformbedürftigsten Gesetze in Deutschland ist. Dem Bergrecht wird so ziemlich alles untergeordnet, Landschaft, Natur und selbst Menschen, man denke nur an Dörfer, die immer noch dem Abraumbagger weichen müssen.
Nun, Grumbach soll nicht unter den Bagger kommen, sondern daneben, und ein knapp 40 Meter hoher stinkender, staubender Müllberg direkt neben dem Haus, der seinen Schatten auf dieses wirft, ist auch keine erstrebenswerte Alternative.
Ganz abzusehen vom ständigen Lärm, der werktags die Bewohner unmittelbarer Nähe nicht zur Ruhe kommen und nachts vor Angst nicht schlafen lässt.
Ich selber wohne „nur“ in einer Straße, wo seit Jahren immer irgendetwas gebaut wird und im Sommer von früh bis spät Lärm herrscht, und ich bin kurz vorm Verzweifeln.
Die Grumbacher und Bewohner der Region sind schon darüber hinaus.
Da nützt es nichts, dass Amand behauptet, es ginge alles mit rechten Dingen zu und nach geltenden Gesetzen. Das nützt den Grumbachern und der Region wenig.
Wir erfuhren, dass eine bergrechtliche Genehmigung für den Lehm-/Tonabbau für die Abfallaufschüttung Voraussetzung ist. Die Planungen dazu waren, wie alles bisher im Verfahren, widersprüchlich und lückenhaft. Ausgleichsmaßnahmen? Landschaftspflegerische Begleitplanung? Fehlanzeige!
Dergleichen würde man erst anfertigen, wenn der Abbau genehmigt würde, und dies hinge wiederum von der Genehmigung des Planfeststellungsverfahrens für den Deponiebetrieb ab.
Wozu ja auch sowohl umweltrechtliche als auch landschaftspflegerische Unterlagen völlig fehlen, wie schon mehrfach intensiv bemängelt wurde.
Ich konnte mir nicht verkneifen, darauf aufmerksam zu machen, das Umweltverträglichkeit als erstes zur Debatte steht und Landschaftsplanung integrierter Bestandteil einer Genehmigung ist, die sauber bilanziert und konkret ausführbar wesentliche Bedingung für diese ist, nicht etwa umgekehrt.
Natürlich wurde das von den Herren der Landesdirektion, Svarowsky und Fries, auch umgehend bestätigt. Gleichwohl sitzen sie nun über einer Planfeststellungsunterlage und entscheiden, ohne diese essentiellen Planungsbestandteile vorliegen zu haben.
Da wittert Amand natürlich Morgenluft. Schließlich ist der mehrfache Antrag auf Abbruch des Verfahrens wegen unvollständiger Unterlagen abgelehnt worden. Ein Zeichen für die Antragstellerin, dass es vielleicht doch auch ohne geht?
Ich bin wahrlich kein Fan der Waldschlösschenbrücke, nur weiß ich eins: Wenn dort die Planungsunterlagen so ausgesehen hätten wie hier in diesem Verfahren, hätten wir jetzt keinen Streit ums Welterbe. Da hätte eine Planfeststellung schlichtweg nie stattgefunden.
Appelle der Bürgerinitiative an die Entscheidenden oder auch Angebote zur Zusammenarbeit dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eigentlich nur eine Entscheidung geben kann: Die Deponie muss geschlossen werden und nicht erweitert, da dieser Standort nach zeitgemäßen Gesichtspunkten gar nicht geht.
Ein Weiterbetrieb wie bisher, von Amand als großzügiges Entgegenkommen in den Raum gestellt, steht dem Gemeinwohl, den Interessen von Wohnbevölkerung, Region und Touristen, diametral entgegen.
Das einige wenige bei Amand gut am Müll verdienen, der weder entstehen noch ausgerechnet hierher gebracht muss, wiegt nicht auf, dass ganz viele damit große Probleme haben.
So können wir nur immer wieder informieren, intervenieren, stören, anfragen, nerven. Die Presse wecken und die Verantwortlichen oder die, die wir dafür halten. Akteneinsicht, so betonte die Landesdirektion, ist jederzeit erlaubt. Man stelle sich den Aufwand vor.
Dennoch, wer es irgendwie schafft, sollte es tun. Ansonsten mailen, anrufen, weitere schriftliche Einwendungen schicken. Gesetze und Verfahrenvorschriften zählen ja für die andere Seite auch nur, um auszugrenzen und Beiträge nicht zuzulassen. Eigene Verstöße sind lange her und kommen ja bestimmt nie wieder vor. Drehen wir den Spieß um: Wenden wir ein, obwohl die Frist verstrichen ist. Protestieren wir gegen Entscheidungen, die noch gar nicht gefallen sind. Verteilen wir Aufkleber, Ankleber, nutzen wir das Internet und die parlamentarische Demokratie. Schreiben wir nach Berlin und nach Brüssel. Wählen wir richtig und machen wir unseren Abgeordneten Dampf. Plakatieren und demonstrieren wir. Brechen wir das Schweigen und gehen gegen ängstliche Obrigkeitshörigkeit vor.
Wer abwartet, hat schon verloren.
Wir sind das Volk! Und ohne uns geht gar nichts, schon gar nichts, was wir nicht wollen!
Ute Kludig-Hempel"
Einen ausführlichen Text mit Eindrücken von den Erörterungstagen im Mai, mit einer Übersicht über den Ablauf des gesamten Verfahrens sowie zur Motivation für die Nacheröterung finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Zitat Landesdirektion Dresden:
Bekanntmachung der Landesdirektion Dresden
Fortsetzung des Erörterungstermins
im Planfeststellungsverfahren „Erweiterung und Weiterbetrieb der Deponie Grumbach“gemäß § 31 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Antrag der Firma Amand Umwelttechnik Grumbach GmbH & Co. KG
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. abfallrechtliche Vorhaben erörtert die Landesdirektion Dresden als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen mit allen Beteiligten.
Da diese Erörterung im Verlauf der bisher durchgeführten Veranstaltungen am 05.05., 06.05., 07.05., 08.05. und 11.05.2009 noch nicht abgeschlossen werden konnte, ist eine Fortsetzung des Erörterungstermins erforderlich.
Am Verfahren beteiligt sind die Antragstellerin, die Behörden, Naturschutzverbände, Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender und Betroffenen.
in der Saubachtalhalle in Wilsdruff, Nossener Straße 21 b, fortgesetzt.
Als Reservetermin wird der 24.06.2009 festgelegt.
Die Veranstaltungen beginnen täglich 13:00 Uhr, Einlass ist 12:30 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann. Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Abs. 6 Satz 6 i. V. m. § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht öffentlich.
Es werden die Stellungnahmen und Einwendungen zu folgenden – noch nicht erörterten – Themen behandelt:
- Störfallsicherheit
- Bergrechtliche Fragen
- Sonstiges
Braun-Dettmer
Vizepräsidentin der Landesdirektion Dresden
Das Original der Bekanntmachung gibt es als pdf-Datei im Downloadbereich.
Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
- Planerstellung durch den Vorhabensträger
- Einreichen des Planes bei der zuständigen Anhörungsbehörde
- Anhörungsverfahren
- Öffentliche Auslegung: Dezember 2007 bis Februar 2008, es kamen ca. 1800 Einwendungen gegen die Deponie
- Erörterung: begann Anfang Mai und wird am 23. Juni fortgesetzt
Die Erörterung ist der letzte Verfahrensschritt mit Öffentlichkeitsbeteiligung - Weiterleitung der Anhörungsergebnisse
- Planfeststellungsbeschluss: Wird das Vorhaben genehmigt, haben Betroffene, die zuvor ihre Einwendung gegen das Vorhaben erhoben haben, Klagerecht gegen den Beschluss.
Erörterungstermin Teil 1
Aktueller Stand der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren „Erweiterung und Weiterbetrieb der Deponie Grumbach“
Erörterungstermin vom 05.05.2009-11.05.2009 in der Saubachtalhalle in Wilsdruff
Aktueller Stand der Anhörung:
Am Montag,11.05.2009, wurde die Erörterung des TOP 5 - Wasserrecht - und des TOP 10 - Sonstige Auswirkungen auf die Umgebung - fortgeführt und abgeschlossen. Ebenfalls abschließend behandelt wurden die Punkte 6. - Nachsorge/Langzeitsicherheit - und 8. - Natur- und Landschaftsschutz; Raumordnung.
Nicht erörtert bzw. nicht abschließend erörtert wurden die Themenbereiche Störfallsicherheit (TOP 7) und Bergrechtliche Fragen (TOP 9) sowie der TOP 11 - Sonstiges.
Daher muss für die Fortführung der Anhörung in diesem Planfeststellungsverfahren eine Nacherörterung anberaumt werden. Der genaue Zeitpunkt der Nachverhandlung wird rechtzeitig in den Amtsblättern der Städte Wilsdruff und Tharandt sowie in der Tagespresse bekannt gegeben."
Zitat Ende
5.5.2009 Dienstag: Tag 1 des Erörterungstermins
In den ersten zwei Stunden wurde seitens der Landesdirektion das Verfahren sowie die Tagesordnung vorgestellt. Hierzu gab es seitens der Einwender zahlreiche Anträge. Die meisten von ihnen wurden von der Landesdirektion ohne jegliche Beratung abgelehnt, anderen wurde erst nach mehrfacher Nachfrage zugestimmt und diese dann nur halbherzig umgesetzt.
Abgelehnt wurden u.a. Anträge auf:
- Einrichtung einer Kinderbetreuung vor Ort
- tägliches Ende der Erörterung um 19 Uhr
- Verlegung des Erörterungstermins aufgrund neuer, den Einwendern bislang noch unbekannter Unterlagen
- Namensschilder bei allen Vetretern der Landesdirektion und der Fa Amand
- Versesserung der Arbeitsbedingungen der Einwender.
Danach bekam die Fa. Amand als Antragstellerin, das Vorhaben vorszustellen.
Die ersten Themen der Erörterung befassten sich mit Zweifeln an der Notwendigkeit der Deponie und der Zuverlässigkeit der Antragstellerin. Hier wurden insbesondere fundierte Zweifel an der Kompetenz und notwendigen Sorgfalt seitens der Geschäftsführung der bereits laufenden Deponie angebracht.
6.5.2009 Mittwoch: Tag 2 des Erörterungstermins
Seit heute haben auch die meisten Vertreter der Fa. Amand Namensschilder - die sind zwar so klein, dass man die aus dem Publikum nicht lesen kann, aber immerhin.
Für die Kinder wurde ein Raum in der Halle freigegeben. Allerdings müssen die Eltern ihre Kinder dort selbst beaufsichtigen und können so auch nicht am Erörterungstermin teilnehmen.
Die Erörterung behandelte am Mittwoch hauptsächlich die Fragen der Oberflächen- und Basisabdichtung der Deponie, die Wasserhaltung des Oberflächenwassers und des Sickerwassers sowie die Geruchsemissionen.
Der geplante Punkt Verkehr, Lärm, Staub sowie Radioaktivität wurde auf den dritten Erörterungsteag verschoben.
7.5.2009 Donnerstag: Tag 3 des Erörterungstermins
Kurzbericht folgt noch
8.5.2009 Freitag: Tag 4 des Erörterungstermins
Kurzbericht folgt noch
11.5.2009 Montag: Reservetag des Erörterungstermins
Kurzbericht folgt noch
Bekanntmachung
Beim Regierungspräsidium (RP) und in den Städten Tharandt und Wilsdruff sind mehr als 1800 Einwendungen eingegangen. Daher muss das RP (inzwischen Landesdirektion) nicht mehr jede/n einzelne/n anschreiben, sondern hat mit öffentlicher Bekanntmachung eingeladen.
Eine Übersicht über den gesamten Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und speziell des Erörterungstermins finden Sie im Downloadbereich.
"Bekanntmachung"
Erörterungstermin
zum Planfeststellungsverfahren"Erweiterung und Weiterbetrieb der Deponie Grumbach" gemäß § 31 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Antrag der Firma Amand Umwelttechnik Grumbach GmbH & Co. KG
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. abfallrechtliche Vorhaben wird die Landesdirektion Dresden als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen mit allen Beteiligten erörtern. Am Verfahren beteiligt sind der Antragsteller, die Behörden, Naturschutzverbände, Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender und Betroffenen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann. Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Abs. 6 Satz 6 i. V. m. § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht öffentlich.
Der Erörterungstermin findet vom 05.05.2009 bis 08.05.2009 in der Saubachtalhalle in Wilsdruff, Nossener Straße 21 b, statt.
Zeitplan
Die Veranstaltungen beginnen täglich 13:00 Uhr, Einlass ist 12:30 Uhr.
05.05.2009 Begrüßung durch die Landesdirektion Dresden
Vorstellung der Planung durch die Firma AMAND
Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen
06.05.2009 Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen
07.05.2009 Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen
08.05.2009 Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen
11.05.2009 Reservetermin
Die Erörterung erfolgt themenbezogen. Die genaue Tagesordnung liegt während der Dauer des Erörterungstermins in der Saubachtalhalle aus; darüber hinaus werden diese und weitere Informationen zum Erörterungstermin ab der 17. Kalenderwoche auf der Homepage der Landesdirektion Dresden unter www.ldd.sachsen.de bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt liegt die genaue Tagesordnung auch in den Stadtverwaltungen Wilsdruff und Tharandt aus.
Gleichzeitig können ab der 17. Kalenderwoche Auskünfte zur Tagesordnung auch unter den Telefonnummern 0351 825-4214 bzw. 4223 gegeben werden.
Dresden, 16. März 2009
Dr. Hasenpflug
Präsident der Landesdirektion Dresden
Teilnahme ist wichtig
Es ist sehr wichtig, dass alle, die eine Einwendung geschrieben haben, den Termin wahrnehmen und ihre Argumente vortragen. Oft wird die Nichtanwesenheit so gewertet, dass die Einwände gegen das Vorhaben nicht aufrechterhalten werden.
Vertretung ist möglich
Wenn Sie selbst am Termin nicht teilnehmen können, lassen Sie sich am besten mit Vollmacht vertreten. Die/der Bevollmächtigte sollte eine Kopie Ihrer Einwendung erhalten.
Ein Formular für eine Vertretungsvollmacht enthalten die "Tipps zum Erörterungstermin" im Downloadbereich.
Neue Erkenntnisse
Sie haben neue Erkenntnisse zum Deponievorhaben, die für das Verfahren wichtig sind. Dann ergänzen Sie Ihre Einwendung. Vgl. unten: Sind immer noch Einwendungen möglich?
Erörterungstermin in der 19. Kalenderwoche
Der Erörterungstermin findet vom 5. bis zum 8.5. (Tag der Befreiung) statt. Ein Reservetermin ist für den 11. Mai geplant. Beginn jeweils 13.00, Einlass ab 12.30.
In den offiziellen Mitteilungen der Landesdirektion fehlt eine Angabe zum Schluss der Veranstaltung. Nach telefonischer Auskunft ist die Halle bis 22 Uhr gebucht, es wird damit gerechnet, dass bis 20 Uhr erörtert wird.
Wichtige Hinweise über Ihre Rechte als Einwender im Erörterungstermin finden Sie im Reader "Tipps zum Erörterungstermin" im Downloadbereich
Einwendungen
Wer darf Einwendungen schreiben?
Jede und jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Wilsdruff oder beim Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Einwendungen gegen den Plan erheben sowie Äußerungen und Fragen einreichen. Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren sind beim Regierungspräsidium Dresden erhältlich.
Sind immer noch Einwendungen möglich?
Die eigentliche Einwendungsfrist ist bereits abgelaufen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Jedoch ist es immer möglich, bereits vorhandene Einwendungen zu ergänzen, wenn es zu neuen Erkenntnissen kommt. Die Behörde sollte diese Ergänzungen im laufenden Verfahren berücksichtigen.
Werden Unterschriften gesammelt?
Im Planfeststellungsverfahren ist eine Unterschriftensammlung wenig sinnvoll, weil eine solche Liste als eine einzige Masseneinwendung gewertet würde und dementsprechend wenig Gewicht hat.
Wie muss eine Einwendung aussehen?
Es ist ratsam, die Einwendung selbst und individuell zu formulieren. Aus der Einwendung muss klar hervorgehen, gegen welches Vorhaben sie sich richtet und was dagegen vorgebracht wird.
Es ist ratsam, sich eine Kopie der Einwendung aufzuheben, um im weiteren Verfahren darauf zurückgreifen zu können. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn man selbst keine Möglichkeit hat, zum Erörterungstermin zu gehen und stattdessen jemanden mit seiner Vertretung bevollmächtigt.
Was passiert nach der Einwendung?
Die Planfeststellungsbehörde - das Regierungspräsidium (RP) Dresden - wird alle Einwendungen sichten. Danach wird ein Erörterungstermin festgelegt. Auf diesem werden die Argumente der Einwendungen vorgetragen und dem Vorhabensträger (AMAND) Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Nachfolgend muss das RP Dresden eine Abwägung zwischen den Argumenten der beiden Seiten treffen und die Entscheidung fällen, ob dem Antrag stattgegeben wird.